Wichtige Informationen für Ärzte
Liebe Ärzte!
Um Ihnen das Ausstellen der Ergotherapieverordnung zu erleichtern, haben wir einige wissenswerte Infos für Sie zusammengestellt. Auf eine enge Zusammenarbeit mit den überweisenden Ärzten legen wir besonderen Wert. Das Erstellen ausführlicher Berichte sowie eine gute Erreichbarkeit sind Qualitätsmerkmale meiner Praxis.
Der Heilmittelkatalog
Der Heilmittelkatalog umfasst für die Ergotherapie 3 verschiedene Behandlungsfelder:
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Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems
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Erkrankungen des Nervensystems
Dafür können die Ärzte eines von 4 ergotherapeutischen Heilmitteln verordnen:
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die motorisch-funktionelle Behandlung
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die neuropsychologisch orientierte Behandlung / Hirnleistungstraining
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die psychisch-funktionelle Behandlung
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die sensomotrisch-perzeptive Behandlung
Verordnungen außerhalb des ärztlichen Budgets
Erstmals wurde bundeseinheitlich eine Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel vom GKV (Spitzenverband der Krankenkassen) und KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) geschlossen. Dazu gehört auch eine Vereinbarung über den langfristigen Heilmittelbedarf.
Daraus ergibt sich, dass alle in Anlage 1 gelisteten Krankheiten außerbudgetär verordnet werden können.
Für alle in Anlage 2 gelisteten Krankheiten gelten vorbehaltlich krankenkassenspezifischer Einzelfallregelungen, die Genehmigungsvoraussetzungen für den langfristigen Heilmittelbedarf als erfüllt.
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WirUNS
WIR sind interessiert an einer engen Zusammenarbeit mit Ihnen als den überweisenden Ärzten.
UNS ist es wichtig, mit Ihnen einen guten Austausch zu pflegen.